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  • · Fachbeitrag · Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie

    Neues Verbraucherrecht - Widerrufsrecht geändert

    von RA Thomas Feil, Hannover

    | Am 13.6.14 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft getreten. Es ist nicht nur Freitag der 13., sondern mit diesem Gesetz tritt ohne Übergangsfrist ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Änderungen am Widerrufsrecht sowie erweiterte Informationspflichten sind von den professionellen Verkäufern, dem Onlinehandel aber auch dem stationären Handel zu beachten. |

    1. Rückgaberecht entfällt

    Bei dem Widerrufsrecht entfällt die bisherige Möglichkeit, dem Kunden ein Rückgaberecht einzuräumen. Weiterhin können Verbraucher die Ware nicht mehr einfach zurücksenden, sondern sie müssen ausdrücklich den Widerruf gegenüber dem Verkäufer erklären. Für die Widerrufs-Erklärung hat der Gesetzgeber auch ein eigenes Formular entworfen.

    2. Widerrufsfristen europaweit vereinheitlicht

    Die Widerrufsfristen sollen nunmehr europaweit 14 Tage betragen. Von Ausnahmen abgesehen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich mit Vertragsschluss. Für Verkäufer ist wichtig, dass die Widerrufsfrist nicht mehr „unendlich“ läuft. Bei einer unterlassenen Widerrufsbelehrung oder wenn diese fehlerhaft war, endet die Widerrufsfrist spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.

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