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  • 07.09.2026 · Nachricht · Gesellschaftsrecht

    Handelsregister: Löschungsanspruch für private Daten

    Der BGH (18.2.26, II ZB 2/25) hat klargestellt, dass personenbezogene Daten, die nicht gesetzlich in das Handelsregister aufgenommen werden müssen, nicht dauerhaft im Register verbleiben müssen. Betroffene können nach einem Widerruf ihrer Einwilligung gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verlangen, dass die betreffenden Dokumente durch bereinigte oder anonymisierte Fassungen ersetzt werden.