07.09.2026 · Nachricht · Gesellschaftsrecht
Handelsregister: Löschungsanspruch für private Daten
Der BGH (18.2.26, II ZB 2/25) hat klargestellt, dass personenbezogene Daten, die nicht gesetzlich in das Handelsregister aufgenommen werden müssen, nicht dauerhaft im Register verbleiben müssen. Betroffene können nach einem Widerruf ihrer Einwilligung gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verlangen, dass die betreffenden Dokumente durch bereinigte oder anonymisierte Fassungen ersetzt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig