08.04.2016 · Fachbeitrag · Gesellschafter-Geschäftsführer
Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dies entschied der BFH (11.11.15, I R 26/15, Abruf-Nr. 184745 ). Denn der Geschäftsführer müsse dann zur Verfügung stehen, wenn er gebraucht würde. Er sei somit nicht einem Angestellten vergleichbar, der Freizeit in Form von Guthaben ansparen könne.
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