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  • 07.03.2024 · Nachricht · Freiberufler und Gewerbetreibende

    Wirtschaftsidentifikationsnummer ab Herbst 2024

    | Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) wird ab Herbst 2024 vergeben. Damit wird jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung jeweils ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren erhalten. Darauf hat das BMF („Das ändert sich 2024“, PM 28.12.23) hingewiesen. |

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