09.03.2023 · Nachricht · Freiberufler und Gewerbetreibende
Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung
Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.24 hat das BMF nun veröffentlicht (BMF 15.12.22, IV A 8 - S 1450/19/10001 :003, Abruf-Nr. 233070 ).
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