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  • · Fachbeitrag · Fördermittelberatung

    EU-Programm INTERREG - Zertifizierung von Kostennachweisen durch den Steuerberater

    von Bankkauffrau, Dip.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

    | INTERREG ist ein EU-Programm, das zunächst ins Leben gerufen wurde, um Lösungsansätze für Probleme in Grenzgebieten (z.B. Deutschland/Niederlande) zu entwickeln. Diesen engen geografischen Rahmen hat das Programm längst verlassen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung hat dazu geführt, dass es mittlerweile 14 Varianten gibt. Die inhaltliche Ausrichtung interessiert in diesem Zusammenhang nicht, wohl aber die Tendenz Kostennachweise, die die Empfänger der Fördermittel erstellen, von fachkundigen Dritten bestätigen zu lassen. Als fachkundige Dritte gelten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. |

    1. Wie wird man Auditor?

    Es ist ein Anliegen der EU-Kommission als oberste Bewilligungsbehörde, Kostennachweise, die die Empfänger der INTERREG-Fördermittel erstellen, von fachkundigen Dritten (Auditoren) bestätigen zu lassen.

     

    Voraussetzung für die Anerkennung als Auditor ist neben den o.g. Berufsabschlüssen eine Registrierung bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde. Dies ist nicht die EU-Kommission selbst, denn die EU-Kommission hat die „vor-Ort-Betreuung“ in andere Hände gelegt. Wo man sich registrieren lassen kann, ist nicht einheitlich geregelt. In der Tabelle „INTERREG in Deutschland“ (Abruf-Nr. 121278) haben wir für Sie alle Programmvarianten aufgeführt. Die Tabelle enthält auch eine Zusammenstellung der Internetseiten, auf denen man der Frage nachgehen kann, welche Stelle eine Registrierung vornimmt.

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