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  • · Fachbeitrag · EEG-Novelle 2021

    Auswirkungen auf die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

    von Richard Spieker, Dortmund

    | Die Ende 2020 verabschiedete EEG-Novelle 2021 (Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (BGBl I 20, 3138)) hat auch erhebliche Auswirkungen auf die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor und zeigt, dass sich auch für bisher nicht begünstigte Unternehmen neue Chancen eröffnen. |

    1. Hintergründe zur EEG-Novelle 2021

    Nach zähem Ringen hat die EEG-Novelle am 18.12.20 den Bundesrat passiert und ist zum 1.1.21 in Kraft getreten. Bei der aktuellen Novellierung des EEG stand die weitere Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurde aber auch versucht, die für stromintensive Unternehmen negativen Effekte aus der Absenkung der EEG-Umlage und die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Ferner wurden die formalen Hürden für die Begrenzung der EEG-Umlage punktuell reduziert.

     

    MERKE | Wegen der staatlichen Zuschüsse zur Senkung der EEG-Umlage ist das EEG 2021 unstrittig als Beihilfe anzusehen. Die Neuregelungen müssen daher noch von der EU genehmigt werden. Ein entsprechender Vorbehalt wurde ins Gesetz aufgenommen (§ 105 Abs. 1 EEG 2021).

        

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