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  • · Fachbeitrag · Digitaler Nachlass in der Unternehmensnachfolge

    Der Unternehmer verstirbt - Was passiert mit Cloud-Daten oder Mail-Konten im Fall der Fälle?

    von Jan Alexander Linxweiler, Wedemark

    | Auch im Internet gibt es ein Leben nach dem Tod. Was übrig bleibt, ist der digitale Nachlass. Unter dem digitalen Erbe oder Nachlass werden Benutzerkonten und Daten im Internet sowie auf Heimrechnern und deren Datenträgern verwahrte elektronische Daten bezeichnet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen bleiben. Doch wie soll man für den Todesfall mit den hinterlassenen Daten, Passwörtern und Verträgen umgehen? Wem stehen die Rechte und Daten zu. Wie sollten sich die Erben verhalten? Der folgende Beitrag wird anhand von verschiedenen Szenarien praxisnahe Erklärungen zum digitalen Nachlass bieten. Dabei liegt der Fokus weniger auf dem rechtswissenschaftlichen Diskurs als vielmehr auf praxisorientierten Lösungen. |

    1. Der Begriff „digitaler Nachlass“

    Was ist digitaler Nachlass eigentlich? Deusch definiert diesen treffend als „die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnischer Systeme einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestands des Erblassers“ (Deusch: Digitales Sterben: Das Sterben im Web 2.0, in ZEV 2014, 2). Somit umfasst der digitale Nachlass alle Accounts und Daten des Erblassers, sowie alle Urheberrechte, Rechte an Websites und Domains. Beispielhaft sind Firmen- oder Privatwebsites zu nennen. Auch andere vertragliche Beziehungen des Erblassers werden miteinbezogen (vgl. DAV, Stellungnahme zum digitalen Nachlass, Berlin Juni 2013, S. 93).

     

    Aufgrund der mannigfaltigen Formen von Zugang, Nutzung und Speicherung muss der digitale Nachlass dann hinsichtlich seiner Aufbewahrungsform weiter unterschieden werden.

             

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