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  • 10.01.2022 · Nachricht · Coronakrise II

    Herabsetzung bzw. Erstattung von Gewerbesteuervorauszahlungen

    | In gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wurden auch für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 und 2022 klargestellt, dass Anträge auf Herabsetzung der laufenden Gewerbesteuervorauszahlungen von den Sachbearbeitern großzügig bearbeitet werden sollen. Voraussetzung ist, dass der Mandant plausibel nachweist, dass er von der Coronakrise wirtschaftlich negativ betroffen ist (Erlasse vom 9.12.21). |

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