· Fachbeitrag · Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten
Bundeskabinett bringt weitere Entlastung von hohen Stromkosten auf den Weg
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Die Bundesregierung will mit dem Kabinettbeschluss vom 2.9.26 Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Energiekosten spürbar entlasten. Ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Netzentgelten von gut 5,5 Mrd. EUR soll die Stromkosten weiterhin dämpfen. BBP erklärt, was das für Unternehmen und private Verbraucher bedeutet.
1. Hintergrund: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
In Deutschland setzt sich der Strompreis im Wesentlichen aus drei Hauptkostenblöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

Damit beruht gut ein Drittel des Strompreises auf Steuern und Abgaben an den Staat, etwa ein Viertel entfällt auf gesetzlich regulierte Netzentgelte und rund 41 % entfallen auf Stromerzeugung, Beschaffung und Vertrieb.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig