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  • · Fachbeitrag · Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten

    Bundeskabinett bringt weitere Entlastung von hohen Stromkosten auf den Weg

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Die Bundesregierung will mit dem Kabinettbeschluss vom 2.9.26 Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Energiekosten spürbar entlasten. Ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Netzentgelten von gut 5,5 Mrd. EUR soll die Stromkosten weiterhin dämpfen. BBP erklärt, was das für Unternehmen und private Verbraucher bedeutet.

    1. Hintergrund: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    In Deutschland setzt sich der Strompreis im Wesentlichen aus drei Hauptkostenblöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

     

    Bild: IWW

     

    Damit beruht gut ein Drittel des Strompreises auf Steuern und Abgaben an den Staat, etwa ein Viertel entfällt auf gesetzlich regulierte Netzentgelte und rund 41 % entfallen auf Stromerzeugung, Beschaffung und Vertrieb.