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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    Die neuen GoBD (Teil 3) - Verfahrensdokumentation pragmatisch anpacken

    von Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin

    | Wurden im ersten Teil zur Verfahrensdokumentation (BBP 3, 75) deren grundsätzliche Fragen erörtert, geht es nun darum, wie sich eine Verfahrensdokumentation pragmatisch anpacken lässt. Der Leitgedanke ist dabei: Verfahrensdokumentation ist Qualitätsmanagement für das Unternehmen. Das Unternehmen dokumentiert etwas für sich und nicht für das Finanzamt. Was dabei herauskommt, wird dann auch das Finanzamt ziemlich zufriedenstellen. |

    1. Systembegriff

    Bevor es konkret an die Erstellung einer Dokumentation geht, soll der Gegenstandsbereich mit Blick in die GoBD (Rz. 20) abgegrenzt werden:

     

    „Unter DV-System wird die im Unternehmen oder für Unternehmenszwecke zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten und Dokumente (…) erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden. Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (z.B. Finanzbuchführungssystem, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management-System) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen.“

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