09.04.2026 · Nachricht · Betriebsprüfung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung
| Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO) – soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) – vom 15.3.00 ersetzen (BMF, Mitteilung vom 23.3.26). |
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