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  • 06.12.2017 · Nachricht · Bankrecht

    Bank haftet für betrügerischen Überweisungsauftrag

    Im Verhältnis zu ihrem Kunden muss die Bank beweisen, dass ein per Fax erteilter Überweisungsauftrag vom Kunden stammt. Das Fälschungsrisiko beim Telefax ist kein Fall von § 676c BGB (OLG Frankfurt 11.5.17, 1 U 224/15, Abruf-Nr. 196969 ).