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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Whistleblowing: Zwölf wichtige Urteile und wie Arbeitgeber vorsorgen können - Teil 2

    von Martin Brilla, FA für Verwaltungsrecht, Aachen

    | Whistleblower-Fälle berühren stets das Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Verhältnis. Doch wie gehen Arbeitgeber am besten damit um? Bisher fehlt es an speziellen gesetzlichen Regelungen. Teil 1 der Beitragsreihe ( BBP 16, 129 ) besprach neben dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2011 weitere wichtige Urteile. Teil 2 zeigt nunmehr auf, wohin die Rechtsprechung bei innerbetrieblichen Anzeigen und Strafanzeigen tendiert. Zudem geht es um die Frage, ob sich für Unternehmen ein betriebliches Whistleblowing-System lohnt. |

    1. Spezielle Rechtsprechung zum Whistleblowing

    Es gibt einige Entscheidungen zur Frage, wann Arbeitgeber aufgrund von Hinweisen zur Kündigung berechtigt sind.

     

    1.1 Innerbetriebliche Anzeigen

    Eine Kundenbetreuerin einer Bank für Privatkunden erstattete aufgrund von Mitteilungen einer Kollegin eine „Meldung eines Verstoßes gegen Sicherheitsrichtlinien“ an die „Zentrale Revision“. Sie zeigte „einen schweren und vorsätzlichen Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien ... und gegebenenfalls gegen gesetzliche Richtlinien“ durch den Filialleiter an. Hierbei wurde deutlich, dass die Vorwürfe nicht auf ihrer eigenen Beobachtung beruhen. Nachdem der Arbeitgeber in einem Personalgespräch mögliche „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ in den Raum gestellt hatte, eskalierte die Situation, und der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise außerordentlich mit „sozialer Auslauffrist“.

         

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