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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Arbeitszeitbetrug führt zur fristlosen Kündigung

    von RA Thomas Feil, Hannover

    | Heutzutage ist Gleitzeit Gang und Gebe und eine eigenständige Arbeitszeiteinteilung im Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer unmöglich wegzudenken. Diese Konstellationen bedeuten ein enormes Entgegenkommen des Arbeitgebers, da viele Arbeitnehmer sonst keine Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit hätten. Dieses Entgegenkommen basiert zu einem sehr großen Teil auf Vertrauen in den Mitarbeiter. Wird dieses Vertrauen missbraucht, ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zerstört. |

    Was genau zählt als Arbeitszeitbetrug?

    Grundsätzlich kann jede Zeit, in welcher der Arbeitnehmer angibt, seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachzukommen, dies tatsächlich aber nicht tut, einen solchen Betrug darstellen. Beispiele dafür sind:

     

    • Einstempeln und danach den Arbeitsplatz für private Dinge verlassen,

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