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  • · Veränderte Rahmenbedingungen bei der Kreditvergabe

    ESG-Risiken werden bei Kreditentscheidungen zunehmend wichtiger: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

    Bild: © EKKAPON - stock.adobe.com

    von Jörgen Erichsen, Leverkusen

    Bei Kreditentscheidungen berücksichtigen Banken zunehmend sogenannte ESG-Risiken. Dabei handelt es sich um Risiken, die entstehen können, wenn sich Unternehmen nicht oder nur in geringem Umfang um Nachhaltigkeit bemühen. Je höher die ESG-Risiken sind, desto höher sind die Kreditkosten. Im Extremfall kann es sogar zur Ablehnung von Krediten kommen. Dieser Beitrag erläutert die grundlegenden Zusammenhänge zwischen ESG-Bewertungen und dem Rating von Unternehmen und konzentriert sich dabei auf die Vorgehensweise von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, da diese das Kreditgeschäft bei KMU dominieren.

    1. Bedeutung von ESG-Risiken für die Kreditvergabe nimmt zu

    Im Kern folgen die Banken mit der Berücksichtigung von ESG-Risiken bei Kreditentscheidungen den Vorgaben der BaFin, die mit der 7. Novelle der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) im Jahr 2023 den Begriff „ESG-Risiken“ eingeführt und Banken verpflichtet hat, bei ihren Kreditentscheidungen zusätzlich zum „klassischen“ Rating auch diese Risiken zu prüfen und zu bewerten. Die Abkürzung ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Die Ergebnisse der Bewertungen fließen in die Kreditentscheidung und die Konditionenvergabe ein. Dazu haben die Kreditinstitute ihre Bewertungssysteme für die Kreditvergabe angepasst. Die folgenden Aussagen haben vor allem grundlegenden Charakter, da die Institute ihre Bewertungen kontinuierlich weiterentwickeln. Zudem kann es je nach Bank bzw. Bankengruppe Unterschiede bei der Umsetzung geben. Die BaFin überprüft, ob sich die Banken an die Vorgaben halten und ESG-Risiken in „ausreichendem Umfang“ berücksichtigen.

     

    Für Unternehmen ist es also essenziell, sich um eine Verbesserung bzw. Reduzierung der ESG-Risiken zu kümmern, da sich so ihre Kreditchancen verbessern. Bei schlechten ESG-Ausprägungen müssen sie hingegen mit (deutlich) höheren Zinsen oder sogar einer Ablehnung von Anträgen rechnen. Dadurch entstehen zunächst höhere Kosten und die Liquidität wird ebenfalls belastet. Wenn z. B. (zu) hohe ESG-Risiken dazu führen, dass Kredite nicht gewährt werden, ist mittelfristig die Existenz des Unternehmens gefährdet.

     

    MERKE — ESG-Risiken und deren Beeinflussung dürfen auch von kleinen Betrieben nicht mehr vernachlässigt werden, denn immer mehr Investoren finanzieren gezielt nachhaltige Geschäftsmodelle.

     

    2. ESG-Risikodimensionen und ihr Einfluss auf das Rating

    Die BaFin (und somit auch die Kreditinstitute) unterteilt mögliche Risiken im Wesentlichen wie folgt:

     

    • Risikoeinteilung der BaFin
    Environmental

    Hierunter sind physische Risiken durch Wetterereignisse wie Überflutungen oder Dürren zu verstehen. Damit hängen diese Risiken vor allem vom Unternehmensstandort ab. Der Unternehmensstandort wird i. d. R. an der Postleitzahl des Firmensitzes festgemacht.

     

    Transitorische Risiken betreffen Gefährdungen, die entstehen können, wenn ein Unternehmen sein Geschäftsmodell nicht oder nur teilweise an die durch den Klimawandel entstehenden Umweltveränderungen anpasst.

    Social

    Hier geht es vor allem um den Umgang mit den Beschäftigten. Es spielen Faktoren wie Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung von Männern und Frauen oder Leiharbeit eine Rolle.

    Governance

    Dieser Bereich betrifft vor allem die Einhaltung ethischer Grundsätze wie den Umgang mit Korruption oder Schwarzarbeit.

     

    Beachten Sie — Transitorische, soziale und Risiken der Unternehmensführung werden typischerweise durch das Geschäftsmodell bzw. die Branchenzugehörigkeit beeinflusst.

     

    Typische Gewichtung der ESG-Teilrisiken durch Kreditinstitute

    Unternehmenskredite
    Immobilienkredite

    Environment (E-Score)

    60 %

    75 %

    Social (S-Score)

    20 bis 30 %

    25 %

    Governance (G-Score)

    10 bis 20 %

     

    Beachten Sie — Da ESG-Risiken zunehmend auch bei Immobilienkrediten berücksichtigt werden, sollten sich Interessenten bei ihren Instituten nach dem aktuellen Status und möglichen Verbesserungen erkundigen.

     

    Die Teilrisiken werden zu einem Gesamtscore zusammengeführt. Die Bewertungsskala reicht bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken von A (sehr geringe ESG-Risiken, dunkelgrün) bis E (hohe ESG-Risiken, tiefrot). Dabei gilt i. d. R. folgendes Bewertungsraster (sowohl für Unternehmens- als auch für Immobilienkredite):

     

    Bewertungsraster

    Note
    Punkte
    Risiken

    A

    0 bis 19

    Sehr gering

    B

    20 bis 39

    Gering

    C

    40 bis 59

    Mittel

    D

    60 bis 79

    Erhöht

    E

    80 bis 100

    Hoch

     

    Je nach Institut fließen die ESG-Risiken im Schnitt mit einem Gewicht von rund 10 bis 20 % in das Gesamt-Rating von Unternehmen ein. Welche Gewichtung ein Institut tatsächlich vorsieht, sollte bei der jeweiligen Bank erfragt werden. Experten gehen davon aus, dass die Gewichtung bzw. der Einfluss von ESG-Risiken auf die Kreditentscheidung tendenziell zunehmen wird. Mögliche Klimarisiken, die durch Emissionen verursacht werden, werden dabei am stärksten berücksichtigt.

     

    MERKE — Selbst wenn die Gewichtung von ESG-Risiken relativ niedrig ist, kann ein schlechtes Abschneiden dazu führen, dass sich die Konditionen verschlechtern oder Kredite abgelehnt werden – auch wenn die übrigen Rating-Parameter günstige Ausprägungen aufweisen.

     

    Beachten Sie — Mittlerweile erstellen auch Auskunfteien ESG-Scores, die im Kern auf derselben Systematik wie die der genannten Institute basieren. Die Einstufung erfolgt analog von A bis E, ist aber in Bezug auf die Indikatoren z. T. etwas feiner untergliedert.

    3. Bewertungen basieren (noch) auf vereinfachtem Ansatz

    Da die explizite Berücksichtigung von ESG-Risiken noch vergleichsweise neu und allen Beteiligten klar ist, dass vor allem KMU die benötigten Daten nicht oder nur in Teilen erfassen und vorlegen können, verwenden die Banken meist einen stark vereinfachten Bewertungsansatz. Dabei werden die Daten i. d. R. nicht direkt beim Unternehmen erfragt, sondern es erfolgt eine pauschale Einordnung anhand zweier Faktoren:

     

    • Unternehmensstandort: Hier werden vor allem die oben angeführten physischen Risiken – wie die Gefahr von Überflutungen oder der Einfluss anderer Klimafaktoren wie Hitze – bewertet, die an einem bestimmten Ort auftreten können. Hat ein Unternehmen mehrere Standorte, erfolgt die Bewertung i. d. R. zunächst für den Haupt- bzw. Firmenwohnsitz. Die Zuordnung geschieht meist über die Postleitzahl.

     

    • Branchenzugehörigkeit: Die anderen Risiken werden anhand der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens bewertet. Diese ergibt sich aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ): der WZ 2008 bzw. künftig der WZ 2025. Die WZ ist eine nationale Systematik für Deutschland zur einheitlichen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten (Unternehmen oder Betriebe) in der amtlichen Statistik.

     

    • Beachten Sie — Die klassifikatorische Zuordnung statistischer Einheiten zu einem Wirtschaftszweig bildet die Basis für die Erstellung von Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken. Die WZ 2008 ist auf der Website des Statistischen Bundesamts (iww.de/s11016) zu finden.

     

    3.1 Bewertung bei den Sparkassen

    Bei den Sparkassen fließen insbesondere die folgenden Faktoren oder Indikatoren in die Bewertung ein (Quelle: Sparkasse Nürnberg):

     

    Indikatoren der Bewertung

    ESG-Score
    Indikator
    Anmerkungen

    Environmental

    Treibhausemissionen und CO2-Fußabdruck

    Wassereinsatz

    Gefährlicher Abfall

    Umweltbezogene Steuern

    Transitorische und physische Umweltrisiken

    Social

    Geringfügig Beschäftigte im Verhältnis zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

    Aufwendungen für Leiharbeit im Verhältnis zur Anzahl aller Vollzeitmitarbeiter

    Gender Pay Gap, Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Prozent des Bruttostundenlohns (sollte möglichst gering sein)

    Betroffenheit bei Verschärfung von Sozialstandards, etwa durch Mindestlohnerhöhungen oder mehr Verbraucherschutz

    Governance

    Risiko von Verstößen gegen eine ordnungsgemäße Unternehmensführung, z. B. bei Steuern, Korruption, Gewährleistung des Datenschutzes

    Organisatorische Eingliederung von Nachhaltigkeit

     

    Die einzelnen Indikatoren gehen mit unterschiedlichen Gewichtungen in das Scoring ein. So fließen Emissionen beispielsweise häufig mit einem Anteil von 40 % und die übrigen Indikatoren mit 10 bis 15 % in die Environmental-Gewichtung ein. Die genaue Zusammensetzung der Gewichtung sollte mit dem Institut geklärt werden, um ggf. zunächst Verbesserungen in Bereichen umsetzen zu können, die einen hohen Einfluss auf die ESG-Risikostruktur haben.

     

    3.2 Pauschalansätze häufig problematisch und ungenau

    Der Ansatz des bei der Bank hinterlegten Standorts kann zu Verzerrungen führen, wenn ein Unternehmen über mehrere Standorte verfügt. So können die Bedingungen in Bezug auf Überflutungen an einigen Standorten günstig sein, an einem anderen hingegen problematisch. Auch die Branchenzuordnung kann fehlerbehaftet oder ungenau sein, weil individuelle Besonderheiten eines Unternehmens nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es stellt sich z. B. die Frage, welche Branche gewählt wird, wenn ein Unternehmen mehrere Standbeine hat, etwa im Bau- und im verarbeitenden Gewerbe. Das Baugewerbe könnte eine bessere Risikoeinstufung erzielen als das verarbeitende Gewerbe. Zudem kann es sein, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle in den letzten Jahren geändert haben und daher eigentlich einer anderen Branche zugeordnet werden müssten. Somit kann sich die Risikozuordnung deutlich verschieben.

     

    Hinzu kommen kann, dass Betriebe, die bereits in Sachen Nachhaltigkeit aktiv waren (z. B. Energiesparmaßnahmen umgesetzt haben, nur regenerative Energien nutzen, den Wasserverbrauch reduziert haben), über einen hohen Digitalisierungsgrad verfügen oder entgegen den Branchengewohnheiten keine Leiharbeiter beschäftigen, schlechter bewertet werden, wenn diese Aktivitäten dem Institut nicht bekannt sind.

    4. ESG-Risiken gezielt reduzieren

    Unternehmer sollten ein großes Interesse daran haben, dass die Banken sie sowohl dem richtigen Standort als auch der richtigen Branche zuordnen und bei der Bewertung bereits umgesetzte Nachhaltigkeitsmaßnahmen berücksichtigen, um das Profil möglichst an die tatsächlichen Gegebenheiten des Betriebs anzupassen. Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich auch eine Verschlechterung der Einstufung möglich ist, etwa wenn sich bei einer Standortverteilung der Großteil der Standorte in Regionen mit höheren Risiken befindet.

     

    PRAXISTIPP — Banken sprechen i. d. R. nur Kunden mit hohen Kreditvolumina aktiv an, um mit ihnen über den Status und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu sprechen. Faustregel: ab ca. 500 TEUR Gesamtvolumen. Kunden mit einem geringeren Kreditvolumen sollten selbst die Initiative ergreifen.

     

    4.1 Überblick verschaffen: Bestandsaufnahme

    Eine erste Einordnung bzw. Orientierung ist auch mithilfe von Fragebögen oder Checklisten möglich, die einige Institute kostenlos auf ihrer Website bereitstellen. Die Sparkassen haben beispielsweise ESG-Kundenfragebögen entwickelt, in denen Unternehmer Angaben zu ihrem Betrieb und dessen Besonderheiten machen können (z. B. unter iww.de/s15093 oder iww.de/s15090). Hier wird u. a. abgefragt, ob es mehrere Standorte gibt, ob der Energieverbrauch bekannt ist, ob er reduziert wird, ob und in welchem Umfang Ökostrom bezogen wird, ob und in welcher Menge gefährliche Abfälle anfallen, in welchem Umfang Leiharbeiter eingesetzt werden und ob Elementarschäden abgesichert sind. Damit können Unternehmen genauer bewertet und die Einschätzungen präziser vorgenommen werden. Gleichzeitig erhalten Unternehmer wichtige Hinweise dazu, was sie kurz- und mittelfristig tun können, um in Sachen Nachhaltigkeit besser zu werden. Außerdem finden sich unter iww.de/s15091 Checklisten zu jedem Nachhaltigkeitsbereich, mit denen sich eine erste Einstufung vornehmen lässt. Die Checklisten enthalten auch Angaben dazu, wo Unternehmen die entsprechenden Informationen finden können. Ein ähnliches Angebot stellen die Genossenschaftsbanken z. B. unter iww.de/s15092 bereit.

     

    4.2 Mögliche Verbesserungen mit der Bank besprechen

    Nach der Bestandsaufnahme sind Maßnahmen für Verbesserungen zu prüfen:

     

    • Maßnahmen wie der Bezug von Ökostrom, Investitionen in effizientere Maschinen, die Reduktion des Wasserverbrauchs, Abfallvermeidung, Recycling, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die Einhaltung von Anti-Korruptionsregeln und Datenschutz haben günstige Auswirkungen auf die ESG-Risiken. Da Emissionen bzw. deren Vermeidung einen besonders großen Einfluss auf die Bewertung haben, sollte der Fokus bei der Umsetzung von Maßnahmen zunächst hierauf gelegt werden. Falls diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden, sollte konkret benannt werden, was bis wann geplant ist. Das hat tendenziell günstige Auswirkungen.

     

    • Grundsätzlich gilt: Je positiver die Einordnung, desto weniger Punkte gibt es, etwa wenn ein Unternehmen bereits Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen umgesetzt hat und dies nachweisen kann (bis – 10 Punkte). Das Gleiche gilt, wenn Maßnahmen in naher Zukunft umgesetzt werden sollen und dies nachgewiesen werden kann. In diesem Fall gibt es ebenfalls weniger Punkte (oft bis – 5). Wurden bisher noch keine Maßnahmen umgesetzt, erhöht sich die Punktzahl (oft zwischen + 5 und + 10).

     

    • Ist die Standortzuordnung auf den ersten Blick richtig? Gibt es mehrere Standorte in unterschiedlichen Gebieten/Regionen? In diesem Fall sollte die Bank gefragt werden, anhand welchen Standorts die Risiken bestimmt werden und ob bzw. welche Möglichkeiten bestehen, unterschiedliche Standorte in die Bewertung einzubeziehen. Ein möglicher Ansatzpunkt könnten die an jedem Standort erzielten Umsätze sein.

     

    • Ist die Branchenzuordnung richtig (die Bank sollte die Zuordnung erläutern)? Sind die der Bank vorliegenden Informationen über die Branche noch korrekt oder hat es Veränderungen im Geschäftsmodell gegeben, sodass die Branchenzugehörigkeit geändert werden muss? Wenn es mehrere Branchen bzw. Standbeine gibt: Ändert sich dadurch ggf. die Zuordnung? Wie kann eine Branchenzuordnung vorgenommen werden, z. B. anhand der Umsätze?

     

    Selbstverständlich sollten bei allen Analysen und Aktivitäten möglichst viele Beschäftigte eingebunden werden, um von unterschiedlichen Erfahrungen, Sichtweisen und Vorschlägen zu profitieren. Alle Ergebnisse, Ziele und geplanten Maßnahmen sollten zudem schriftlich dokumentiert werden, um gegenüber Banken und anderen Dritten nachweisen zu können, was das Unternehmen bereits in Sachen Nachhaltigkeit getan hat.

     

    Beachten Sie — Selbst wenn ein Institut davon überzeugt werden konnte, dass eine bessere Risikoklassifizierung gerechtfertigt ist, kann die Umsetzung längere Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollten Unternehmer, auch wenn sie aktuell keinen Kredit benötigen, mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen und die beschriebenen sowie ggf. weitere Schritte umsetzen.

     

    FAZIT — Bei Kreditentscheidungen berücksichtigen Banken zunehmend sogenannte ESG-Risiken. Die Bewertung dieser Risiken erfolgt derzeit meist pauschal anhand der beiden Faktoren Unternehmensstandort und Branchenzugehörigkeit. Doch diese pauschale Zuordnung kann zu Verzerrungen oder Fehleinschätzungen führen. Ein Beispiel hierfür ist ein Unternehmen mit mehreren Standorten oder Standbeinen in verschiedenen Branchen. Zudem wird bei diesem Ansatz nicht berücksichtigt, ob ein Unternehmen bereits in Sachen Nachhaltigkeit aktiv ist. Um eine realistischere Bewertung zu erhalten, sollten Unternehmen mit ihrer Bank in Kontakt treten und genau hinterfragen, wie die Bewertung aussieht und welche Auswirkungen diese auf die Kreditkonditionen hat.

     

    Selbst wenn aktuell kein Kredit benötigt wird, lohnt es sich, an der Förderung von Nachhaltigkeit zu arbeiten. Denn ein Fokus auf mehr Nachhaltigkeit führt dazu, dass sich Kosten einsparen lassen, wenn z. B. weniger Energie und Wasser benötigt werden oder weniger Abfälle entsorgt werden müssen. Dadurch sinken beispielsweise die Kosten für die CO2-Bepreisung. Je Tonne CO2 müssen aktuell zwischen 55 und 65 EUR statt wie bisher 45 EUR gezahlt werden. Auch die Kosten für Entsorgung könnten sinken und es ist ggf. möglich, Erlöse für das Recycling zu erzielen.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 77 | ID 50696575