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  • · Fachbeitrag · Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines IAB

    Gewinnbegriff des § 7g EStG: BFH stellt auf steuerlichen Gewinn ab

    von Lukas Hendricks, Bonn

    Der BFH hat eine bislang umstrittene Grundsatzfrage zur Anwendung des § 7g EStG entschieden. Streitgegenstand war die Auslegung des Begriffs „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und damit die Reichweite der maßgeblichen Gewinngrenze von 200 TEUR. Während Teile der Literatur sowie insbesondere das FG Baden-Württemberg allein auf den Steuerbilanzgewinn ohne Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen abstellen wollten, vertraten die Finanzverwaltung und die Gegenauffassung die Einbeziehung sämtlicher außerbilanzieller Korrekturen. Der BFH hat diese Streitfrage nun höchstrichterlich entschieden und sich eindeutig der letztgenannten Auffassung angeschlossen (BFH 1.10.25, X R 16/23, X R 17/23, Abruf-Nr. 253060 ).

    1. Sachverhalt und Verfahrensgang

    In den betreffenden Fällen lagen die Steuerbilanzgewinne der Steuerpflichtigen unterhalb der maßgeblichen Gewinngrenze, während der Gewinn unter Einbeziehung außerbilanzieller Korrekturen – insbesondere nach § 4 Abs. 5b EStG – die Grenze von 200 TEUR überschritt. Der Entscheidung lag (vereinfacht dargestellt) folgender Sachverhalt zugrunde:

     

    • Steuerbilanzgewinn: ca. 189 TEUR