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  • · Fachbeitrag · Fehlerhafter Bilanzansatz

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs

    | Nach einem Beschluss des Großen Senats des BFH ist das FA im Rahmen der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz (und deren einzelnen Ansätzen) zugrunde liegt, wenn diese Beurteilung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war ( BFH 31.1.13, GrS 1/10 ), Abruf-Nr. 131060 ). |

     

    Nach bisherigen Rechtsprechung des BFH galt ein subjektiver Maßstab. War die einer Bilanz oder einem Bilanzansatz zugrunde liegende rechtliche Beurteilung im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar, war das FA daran bei der Steuerfestsetzung auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung objektiv fehlerhaft war.

     

    Hinweis |  Diese Rechtsprechung hat der Große Senat des BFH nunmehr u.a. deshalb aufgegeben, weil die Finanzverwaltung und die Gerichte insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen. Eine Übergangsregelung ist nach der Auffassung des Großen Senats nicht zu treffen.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 103 | ID 39186620

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