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  • 05.10.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Firmenbezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage

    Wird bei einem Betriebsverkauf eine am Markt eingeführte Firmenbezeichnung im Rahmen eines Franchisevertrags lediglich zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden (BFH 20.3.17, X R 11/16, Abruf-Nr. 196050 ).