05.10.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Firmenbezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage
Wird bei einem Betriebsverkauf eine am Markt eingeführte Firmenbezeichnung im Rahmen eines Franchisevertrags lediglich zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden (BFH 20.3.17, X R 11/16, Abruf-Nr. 196050 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig