05.06.2026 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums i. S. v. § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 16.4.26 (8 K 820/24 G,F) entschieden.
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