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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    BStBK zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellung

    | Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihrer Homepage ( www.bstbk.de/de/themen/rechnungslegung/index.html ) am 12.10.12 eine Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz veröffentlicht. |

     

    Diese Verlautbarung ist insbesondere deshalb interessant, weil die BStBK hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB in der Handelsbilanz eine andere Auffassung als das Institut der Wirtschaftsprüfer vertritt (vgl. insoweit IDW RS HFA 7 „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“, Tz. 26 bis 28).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Verlautbarung soll in Kürze in der DStR veröffentlicht werden.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 267 | ID 36458890

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