10.04.2017 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten: Ist die Auflösung dem Aufgabegewinn zuzurechnen?
Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, dann gehört der Auflösungsbetrag grundsätzlich zum (begünstigten) Aufgabegewinn und nicht zum laufenden Gewinn. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Niedersachsen (14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig