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  • 10.04.2017 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten: Ist die Auflösung dem Aufgabegewinn zuzurechnen?

    Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, dann gehört der Auflösungsbetrag grundsätzlich zum (begünstigten) Aufgabegewinn und nicht zum laufenden Gewinn. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Niedersachsen (14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ).