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  • · Fachbeitrag · Anwendungsbeispiele und Handlungsempfehlungen

    Veränderungen ausgewählter Kennzahlen durch das BiLRUG - So vermeiden Sie negative Folgen

    von Dipl.-Betriebswirt Jörgen Erichsen, Leverkusen

    | Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) muss erstmals für das Geschäftsjahr 2016 verbindlich angewendet werden. Mit dem BilRUG ergeben sich nicht nur zahlreiche allgemeine Änderungen des HGB. Die Ausweitung der Umsatzerlöse oder der Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses haben u. a. zur Folge, dass sich verschiedene Kennzahlen ändern. Im Beitrag wird an ausgewählten Sachverhalten gezeigt, welche Folgen sich bei den Kennzahlen ergeben und was Unternehmen tun können, um evtl. negative Auswirkungen zu vermeiden. |

    1. Welche Kennzahlen sind betroffen und warum?

    Betroffen sind u. a. Kenngrößen wie Umsatzrendite oder EBIT. Aber auch beim Working-Capital, den Forderungs-Umschlagshäufigkeiten und anderen Kennzahlen können sich Veränderungen ergeben. In der Folge muss geprüft werden, ob Anpassungen bei Kreditverträgen oder bei Entgeltzahlungen notwendig sind. Außerdem sollte geprüft werden, ob weitere Veränderungen sinnvoll sind, etwa bei Planungen oder Prognosen.

     

    PRAXISHINWEIS | Im Folgenden werden die Auswirkungen am Gesamtkostenverfahren gezeigt, was vor allem in kleinen Betrieben häufig angewendet wird. Besondere Fragestellungen, die in Konzernen auftreten können, werden nicht behandelt.

         

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