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  • · Fachbeitrag · AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

    Sonderregelungen zu erworbenen Verpflichtungen: Durchbrechung handelsrechtlicher GoB?

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (BGBl I 13, 4318) wurde die Behandlung von erworbenen Verpflichtungen, für die nach steuerlichen Spezialnormen eine Ansatz- oder Wertbeschränkung besteht, normiert. Durch die neu eingefügten §§ 4f , 5 Abs. 7 EStG erfolgte letztlich ein Kompromiss, der in wesentlichen Teilen die BFH-Rechtsprechung wiedergibt. Allerdings wurden gerade bei der Einzelübertragung von Verpflichtungen und der Behandlung der Verpflichtungen beim Übernehmer abweichende steuerrechtliche Normen erlassen, die letztlich in fiskalischen Motiven begründet sind. |

    1. Rechtslage vor der Gesetzesänderung

    Der BFH hatte in der jüngeren Vergangenheit mehrere Urteile zur Übertragung von Verbindlichkeiten gefällt, bei denen wegen steuerrechtlicher Spezialvorschriften Beschränkungen bestehen:

     

    • generelles Ansatzverbot (insbesondere Drohverlustrückstellungen, vgl. § 5 Abs. 4a EStG; z.B. BFH 16.12.09, I R 102/08),
          

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