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  • 18.07.2011 | Unternehmensübertragung

    Unternehmenskäufe und -verkäufe erfolgreich steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich gestalten

    von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Ihringen/Calw

    Für einen Unternehmenskauf oder -verkauf gibt es viele Motive. Während sich große Unternehmen oder Konzernunternehmen für einen (Teil-)Unternehmenskauf oder -verkauf entsprechend ausgerichteter Anwaltskanzleien bedienen, wenden sich kleinere und mittelgroße Unternehmen mit einem solchen Anliegen häufig zunächst an ihren Steuerberater, da dieser bei einem Dauermandat sowohl das Unternehmen als auch den Unternehmer am besten kennt. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie bei Übernahme eines solchen Mandats beachten müssen.  

    Gründe für einen Unternehmenskauf oder -verkauf

    Gerade im mittelständischen Bereich dürften sich viele Unternehmer häufig genug zum Verkauf gezwungen sehen - etwa wegen einer drohenden Insolvenz, fehlender unternehmerischer (Familien-)Nachfolger, erdrückender Konkurrenz, oder eines Angebots, das z.B. mit Blick auf die Marktsituation oder die eigene Altersvorsorge nicht abgelehnt werden kann. Das häufigste Motiv beim Verkauf mittelständischer Familienbetriebe ist der Wunsch des Altunternehmers, sich zur Ruhe zu setzen und das Unternehmen an die nächste Generation weiterzugeben.  

     

    Der Wunsch nach einem Unternehmenskauf kann oftmals daraus resultieren, dass man als familienfremder Nachfolger „sein“ Unternehmen kaufen möchte, endlich sein eigener Herr sein will, unliebsame Konkurrenz zu beseitigen trachtet, die eigene Marktposition zu stärken wünscht, dass man wachsen und im Konzert der Größeren weiter mitspielen kann, oder dass man in fremde Märkte eintreten will.  

    Beachtenswerte Aspekte bei Mandatsübernahme

    Bietet der verantwortungsbewusste Steuerberater bei einem solchen Vorhaben Unterstützung, muss er drei Dinge beachten:  

     

    1. Beim Unternehmenskauf oder -verkauf sind vor allem rechtliche Besonderheiten zu beachten. Fehler können hier gleich drei Existenzen kosten: die unternehmerische des Unternehmers, die private des Unternehmers und die des Steuerberaters - letztere vor allem dann, wenn die Haftpflichtversicherung mögliche Fehler nicht deckt. Es dürfte also unabdingbar sein, sich auch als Steuerberater rechtlichen Rat einzuholen, und dem Mandanten eine juristische Beratung nahezulegen.

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