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  • 13.05.2011 | Unternehmensgründung

    Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Ein Erfolgsmodell

    Die zum 1.11.08 eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erweist sich als Erfolgsmodell. Nach einem Forschungsprojekt der Universität Jena betrug die Gesamtzahl der im Handelsregister eingetragenen Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) zum 28.2.11 bereits 47.605 Gesellschaften - Tendenz steigend.  

     

    Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform. Sie stellt lediglich eine Variante der GmbH dar. Sonderbestimmungen finden sich in § 5a GmbHG.  

     

    Vorteil: Wesentliches Merkmal der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist, dass bei der Gründung bereits ein Stammkapital von 1 EUR ausreicht. Allerdings darf diese GmbH ihre Gewinne zunächst nicht voll ausschütten, sondern muss jährlich ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns zurücklegen, bis das Mindeststammkapital von 25 TEUR der „normalen“ GmbH erreicht ist. Ist die Rücklagenbildung abgeschlossen, kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in eine GmbH ohne Zusatz umfirmieren.  

     

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