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  • 01.02.2005 | Umsatzsteuer

    Rolle rückwärts für Kleinunternehmer

    Seit dem 8.8.03 gilt das Kleinunternehmerförderungsgesetz. Das Gesetz brachte neben einer Anhebung der Werte für die Buchführungspflicht auch eine erhöhte Umsatzgrenze für Kleinunternehmer. Diese stieg rückwirkend zum 1.1.03 von 16.620 EUR auf 17.500 EUR (§ 19 UStG). Kleinunternehmer, deren Umsatz 2002 zwischen der alten und der neuen Grenze lag, haben im Zweifel USt in Rechnung gestellt und Voranmeldungen abgegeben. Mit Schreiben vom 13.12.04 (S 7361 A - St 44 2; Abruf-Nr. 050182) bietet jetzt die OFD Koblenz eine rückwirkende Erleichterung an. Firmen im Bereich des Grenzwertes können noch nachträglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ihre abgegebenen Voranmeldungen wertet die Finanzverwaltung nicht als Option zur Steuerpflicht. Die einzelnen Ämter sollen zwar nachfragen, welche Besteuerungsform gewünscht ist. Unternehmer können aber auch selber aktiv werden. Wollen sie für 2003 Kleinunternehmer sein, müssen sie sämtliche USt-VA berichtigen, also mit einem Null-Wert korrigieren und alle erstellten Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis korrigieren. Diese Arbeit lohnt sich, wenn der Saldo aus Umsatz- und Vorsteuer positiv war und die Firma ihren Kunden mit einer nachträglichen Erstattung etwas Gutes tun oder auf Dauer als Kleinunternehmer gelten möchte. 

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 28 | ID 85973

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