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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Haftungsproblemebei Sanierungs-Mandaten

    | Das Betätigungsfeld der Sanierungsberatung wird für den Steuerberater zunehmend attraktiver. Einerseits ist der Beratungsbedarf im Hinblick auf die aktuealle wirtschaftliche Situation besonders groß, andererseits verfügt der Steuerberater, der das Unternehmen typischerweise langfristig begleitet und in ständigem Kontakt steht, regelmäßig über weitgehenden Einblick in die Unternehmensstrukturen. Ihm sind deshalb die Ansatzpunkte für Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen häufig bekannt. Allerdings sind mit diesem Betätigungsfeld auch Haftungsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit Hinweispflichten auf Insolvenzauslösetatbestände, verbunden. |

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