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  • 01.03.2005 | Neueste Entwicklungen

    Outsourcing und Offshoring

    von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, Köln

    Neuere Trends im Outsourcing gehen in Richtung Offshoring und Business Process Outsourcing. Unter Offshoring versteht man die Verlagerung von Geschäftsprozessen an einen Standort, an dem die Prozesse mit geringeren Kosten ablaufen. Als organisatorische Gestaltungsmodelle kommen ganz unterschiedliche Formen in Betracht, z.B. die Gründung einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft bzw. die Auslagerung auf bestehende Niederlassungen oder Töchter. Rechtlich ergeben sich dabei Fragestellungen vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich im Zusammenhang mit dem Thema des Vorliegens eines Betriebsüberganges i.S. des § 613a BGB und der Anwendbarkeit mitbestimmungsrechtlicher Normen. Datenschutzrechtlich stellt sich die Frage der Zulässigkeit des Transfers von Daten in den Staat, in dem im Zuge des Offshorings die fragliche Leistung erbracht wird. Dagegen bezeichnet man als Business Process Outsourcing (BPO) die Auslagerung kompletter Geschäftsprozesse. Von einem herkömmlichen Outsourcing unterscheidet sich ein BPO einerseits durch die Orientierung des Dienstleisters an strategischen Zielen des auslagernden Unternehmens und zum anderen durch den hohen Grad der Individualität der vom Dienstleister erbrachten Leistung. Mit einem BPO geht häufig auch eine Neugestaltung des ausgelagerten Prozesses, ein Business Process Reengineering einher. Der Beitrag erläutert die Trends detailliert und zeigt die Vor- und Nachteile beider Formen auf. 

    1. Offshoring

    Offshoring könnte man als Outsourcing to Extreme bezeichnen, also eine besonders weitgehende Form des Outsourcings. Dies ist allerdings eine sehr verkürzte Betrachtungsweise, da nicht jede Form der Gestaltung des Offshorings ein Outsourcing im eigentlichen Sinne darstellt. Weniger schlagwortartig kann man Offshoring als die Verlagerung von Geschäftsprozessen an einen Standort beschreiben, an dem die Prozesse mit geringeren Kosten ablaufen können. Organisatorisch kommen als Gestaltungsmodelle die Gründung einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft bzw. die Auslagerung auf bestehende Niederlassungen oder Töchter, die Beteiligung an einem Joint Venture oder die Auslagerung auf ein fremdes Unternehmen in Betracht. 

     

    1.1 Rechtliche Fragestellungen beim Offshoring

    Welche Besonderheiten ergeben sich beim Offshoring insbesondere aus dem arbeitsrechtlichen Bereich? 

     

    Betriebsübergang

    Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen plant eine Abteilung seines Betriebes auf ein im Ausland ansässiges Unternehmen zu verlagern. Die in diesem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer fragen sich, welche Auswirkungen dies auf ihre Arbeitsverhältnisse hat. 

     

    Karrierechancen

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