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  • 17.11.2009 | Neue Pflichten im Zahlungsverkehr

    Neue AGB der Banken - Was ändert sich?

    Zum 31.10.09 haben sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken geändert. Damit setzen die Banken die Vorgaben der EU-Zahlungsdiensterichtlinie um. Für den Bankkunden bedeutet dies, dass er nunmehr auch bei Überweisungen, die bei der Bank eingereicht werden, wie bisher schon beim Online-Banking oder am Automaten in der Bank die Kontonummer des Empfängers prüfen muss. Bisher war bei beleghaften Überweisungen dagegen der Name des Empfängers maßgeblich. Diese Prüfung ist wichtig, da ausgeführte Überweisungen im Gegensatz zu Lastschriften nicht widerrufen werden können. Der Vorteil der neuen AGB für den Verbraucher liegt darin, dass Überweisungen oder auch Kartenzahlungen nun innerhalb von drei Geschäftstagen abgewickelt werden. Reicht der Kunde einen Überweisungsbeleg ein, so soll die Frist höchstens vier Tage betragen. Ab dem Jahr 2012 soll sich die Frist auf einen bzw. bei papierhaften Belegen auf zwei Geschäftstage verkürzen. Wer seine Bankkarte verliert oder wem sie gestohlen wird, haftet bei Schäden durch eine missbräuchliche Nutzung ab dem 31.10.09 mit maximal 150 EUR selbst. Alles, was über diesen Betrag hinaus an Schaden entsteht, übernimmt die Bank. Das gilt allerdings nur für Schäden, die vor einer Sperrung der Karte eintreten. Sobald die Karte gesperrt ist, erhält der Kunde wie bisher eventuelle Schäden in vollem Umfang ersetzt.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 283 | ID 131514

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