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  • 13.10.2009 | Musterformulierungen

    So formulieren Sie die wesentlichen Aspekte in Ihren Verträgen über die Fördermittelberatung

    von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

    Ein wichtiger Bereich in Sachen Fördermittelberatung ist der Beratungsvertrags selbst. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte eines Vertrags angesprochen und mit Formulierungshilfen in die Praxis umgesetzt.  

    1. Umfang der Fördermittelberatung

    Der Begriff Fördermittelberatung umspannt einen weiten Bogen und umfasst folgende Dienstleistungen:  

     

    • Die Recherche nach geeigneten Förderprogrammen
    Hierzu müssen aus den Darstellungen des Mandanten (i.d.R. betriebswirtschaftliche Planungsdaten) die förderrechtlichen Kriterien herausgefiltert werden, da alle Datenbanken diese als Grundlage für Suchläufe voraussetzen.

     

    • Die eigentliche Antragstellung
    Diese Tätigkeit umfasst mehr als lediglich einen Förderantrag auszufüllen. Gerade bei größeren Volumina empfiehlt es sich, im Vorfeld das Gespräch mit der Bewilligungsstelle zu suchen (ggf. auch persönlich vorzusprechen) und den Kontakt während der gesamten Antragsphase zu pflegen.

     

    • Das förderrechtliche Projektmanagement
    Fördermittel werden stets zweckgebunden ausgereicht und ihre Verwendung ist sowohl inhaltlich (in Form von Berichten) als auch abrechnungstechnisch (in Form von Kostennachweisen - ggf. auch Mittelabrufen) gegenüber der Bewilligungsstelle zu dokumentieren. Nicht zu vergessen ist dabei, dass Abruffristen stets beachtet werden müssen (und ggf. ein rechtzeitiger Antrag auf Verlängerung).

     

    • Die Auditierung bzw. Zertifizierung von Kostennachweisen
    Immer mehr Bewilligungsstellen fordern die Bestätigung der Kostennachweise durch Wirtschaftsprüfer o.Ä. ein.

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