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    01.07.2006 | Mindeststammkapital

    Erleichterungen für die GmbH ab 2007 in Planung

    Das BMJ hat am 29.5.06 den Referentenentwurf einem Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll Gründungen von GmbHs ab Ende 2007 deutlich vereinfachen. Um dem wachsenden Konkurrenzdruck durch die britische Limited entgegenzuwirken, soll das Mindestkapital auf 10.000 EUR gesenkt werden. Der einzelne Geschäftsanteil ist auf einen EUR stückelbar und muss nicht, wie derzeit, durch 50 teilbar sein sowie mindestens 100 EUR betragen. Zudem wird der Übertrag von GmbH-Anteilen erleichtert, indem ein Gesellschafter schon bei Gründung mehrere Geschäftsanteile übernehmen kann. Beschleunigt werden soll insbesondere die Gründung der Ein-Mann-GmbH durch den Verzicht auf besondere Sicherheitsleistungen für den noch nicht erbrachten Teil der Geldeinlage. Eine Umstellung ist zudem im behördlichen Umgang vorgesehen. So sind die Gründungsunterlagen künftig grundsätzlich nur noch elektronisch beim Handelsregister einzureichen. Auch die notarielle Beglaubigung kann online erfolgen. Die Eintragungen werden anschließend nur noch elektronisch bekannt gemacht und sind dann für jedermann über das Internet einsehbar. Über eine weitere Änderung darf der Verwaltungssitz einer GmbH auch im Ausland liegen, was insbesondere bei deutschen Konzernen eine Option für ihre Auslandstöchter darstellen soll. 

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 167 | ID 86095

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