· Kündigungen
Betriebsbedingte Kündigung: die wichtigsten Regeln im Überblick ‒ mit Checkliste

| Die Pandemie bringt es mit sich, dass sich mehr Betriebe als zu „normalen“ Zeiten aufgrund von Umsatzausfällen o. Ä. mit dem Thema „betriebbedingte Kündigungen“ auseinandersetzen müssen. In solchen Fällen stellt sich stets die Frage der Zulässigkeit und Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Sie als Arbeitgeber eines Betriebes dazu wissen sollten, für den die allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anzuwenden sind. |
KSchG ist ab zehn Mitarbeitern anzuwenden
Bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern ist das KSchG anzuwenden. In die Berechnung der Beschäfigtenzahl gehen Teilzeitbeschäftigte mit einem bestimmten Faktor ein, und zwar laut § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG
- mit dem Faktor 0,50 bei einer Arbeitszeit bis einschließlich 20 Stunden proWoche,
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