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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Kapitalanlage

    Überprüfung der Freistellungsaufträge

    | Seit dem 1.1.02 beträgt der Spararfreibetrag1.550 EUR für Alleinstehende und 3.100 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten. Wurden Konten aufgelöst oder Guthaben bei anderen Banken angelegt, sollten die in Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften angefertigten Freistellungsaufträge noch vor Jahresbeginn angepasst werden. Es empfiehlt sich, noch vor dem 1.1.03 einen Antrag auf Ausstellung von Jahressteuerbescheinigungen zu stellen, um künftiges Sammeln von Einzelsteuerbescheinigungen zu vermeiden. |

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