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  • 01.04.2007 | Internes Rechnungswesen

    Einrichtung einer Kostenrechnung beim Mandanten / Teil III: Die Kalkulation

    von Dipl.-Kfm. Christian Klett, Sundern

    Die Kalkulation soll Unternehmen Informationen darüber liefern, welche Preise für die angebotenen Produkte oder Leistungen anzusetzen sind bzw. ob mit den Verkaufserlösen Gewinne erzielt wurden. Entsprechend unterscheidet man folgende Begriffe: 

     

    • Vorkalkulation: Durchführung der Kalkulation vor der Leistungserstellung (i.d.R. mit Plan-Kostensätzen) zur Erstellung von Angeboten;
    • Nachkalkulation: Durchführung der Kalkulation nach abgeschlossener Leistungserstellung (i.d.R. mit Ist-Kostensätzen) zu Kontrollzwecken.

     

    Über irgendeine Form der Preiskalkulation verfügt vermutlich jedes Unternehmen. Nicht jedes Unternehmen betreibt jedoch die Preiskalkulation auf Basis einer eigenen Kostenrechnung. Oftmals werden einfachere, pragmatische Verfahren angewendet. Dies kann beispielsweise ein grundsätzlicher Handelsaufschlag sein, der aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wurde. Ohne Kostenrechnung im engeren Sinne – d.h. ohne Unterteilung in Kostenstellen und Kostenträger – können zudem die recht einfachen Formen der Divisions- und Äquivalenzziffernkalkulation durchgeführt werden. Üblich ist auch die Übernahme von Maschinenstundensätzen aus Berechnungen von Maschinenanbietern.  

     

    Nachteilig an den bisher genannten Vorgehensweisen ist, dass die eigene Kostenstruktur nicht differenziert in die Kalkulation eingeht. Solange Unternehmen ihre Preise bei Kunden durchsetzen können und hinreichenden Gewinn erzielen, ist dies unproblematisch. Problematisch wird die Situation insbesondere wenn: 

    • Marktpreise sinken oder niedriger sind als die eigenen Berechnungen,
    • die eigene Preisuntergrenze nicht bekannt ist,
    • das Sortiment eine differenzierte Kalkulation erfordert,
    • die angewandten Kalkulationsverfahren keine Rückschlüsse auf Unwirtschaftlichkeiten im Unternehmen erlauben.

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