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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren

    Insolvenzverfahren sollen sich künftig auch auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstrecken. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vorgelegt, mit dem die EU-Verordnung des Rates vom 29.5.00 über Insolvenzverfahren in das deutsche Recht umgesetzt wird. So die Information des Pressedienstes des Deutschen Bundestages vom 31.10.02.