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  • 16.03.2010 | Im Interesse des Unternehmers

    So stellen Sie die korrekten Bonitätsauskünfte über Ihr eigenes Unternehmen sicher

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    Zum 1.4.10 tritt die Datenschutznovelle I in Kraft. Damit hat jeder das Recht auf eine detaillierte Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten. Wer bei der Überprüfung seiner Daten feststellt, dass diese fehlerhaft, überaltert oder unvollständig sind, kann Korrektur oder Löschung verlangen.  

    1. Neu beim Datenschutz

    Mit der Datenschutznovelle I hat die betroffene Person das Recht zu erfahren,  

     

    • wer die Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Das betreffende Unternehmen trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und macht sich bei zu beanstandenden Daten unter Umständen schadenersatzpflichtig.

     

    • welche Scorewerte an wen innerhalb des letzten Jahres übermittelt worden sind. Der Scorewert muss verständlich, einzelfallbezogen und nachvollziehbar erklärt werden.

     

    • ob sie einen guten, mittleren oder schlechten Scorewert hat und weshalb dieser Wert so ausgefallen ist. Diese Auskunft soll den Betroffenen in die Lage versetzen, die Entscheidung zu verstehen und ggf. mit sachlichen Argumenten infrage zu stellen. Eine richtige Auskunft soll dabei helfen, zu beurteilen, ob der Scorewert von der richtigen Datengrundlage ausgeht oder ob Besonderheiten bei der Bewertung der Bonität ausreichend berücksichtigt worden sind.

     

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