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  • 19.01.2009 | Franchising

    Kalkulation, Strukturen und Angemessenheit von Franchisegebühren

    von Reinhard Wingral, Eckernförde

    Um die Angemessenheit der Gebühren eines Franchisesystems zu bewerten, ist nicht nur die absolute Höhe der Gebühren zu betrachten, sondern in erster Linie das tatsächliche Verhältnis von Leistungen und Gegenleistungen in der langjährigen Zusammenarbeit zwischen den Partnern. Gründungswillige und bereits tätige Unternehmer, die sich einem Franchisesystem anschließen wollen, vergleichen die Gebühren von Franchisesystemen mit ähnlichem Geschäftsfeld sehr genau. Wenn die Angemessenheit der Franchisegebühren nachvollziehbar dargestellt werden kann, ist die absolute Höhe erfahrungsgemäß für die Franchisenehmer kein wesentliches Entscheidungskriterium mehr für oder gegen den Systembeitritt. Gegenstand des folgenden Beitrags ist die Darstellung der Struktur und Kalkulation von Franchisegebühren.  

    1. Hintergrund der Franchisegebühren

    Franchising ist die konsequenteste Form der Kooperation. Herzstück und roter Faden eines Franchisesystems ist das Know-how. Es resultiert aus den bisherigen Erfahrungen des Unternehmens in seinem Marktsegment und der systematischen Erprobung des als Entwurf bestehenden Franchisekonzepts. Es muss wesentlich und identifizierbar sein. Wesentlich bedeutet, die Erschließung des regionalen Marktes muss schneller als üblich erfolgen und die Wettbewerbsstellung muss dauerhaft besser sein als in der Branche üblich. Identifizierbar bedeutet, das Know-how muss hinreichend dokumentiert und damit auf Dritte übertragbar sein. Das alles ist mit finanziellem Aufwand verbunden, den der Franchisegeber leistet, bevor das Franchisesystem eine gewisse „Serienreife“ erlangt hat. Ein Umstand, der sich in der Kalkulation der Franchisegebühren widerspiegelt.  

     

    Die Höhe und die Struktur der Franchisegebühren sind für die Markt-etablierung eines Franchisesystems von erheblicher Bedeutung. Dabei muss stets eine klare Trennung zwischen den Gebühren zur Systemintegration eines neuen Franchisepartners, der sogenannten Einstiegs- oder Eintrittsgebühr, und den laufenden Gebühren vorgenommen werden. Mit der einmalig vom Franchisenehmer zu zahlenden Einstiegsgebühr werden die Entwicklungskosten zu einem gewissen Teil umgelegt und die Vorleistungen zur Systemintegration vergütet. Bis zur Eröffnung des Franchisebetriebes erbringt der Franchisegeber darüber hinaus verschiedene Aufbauleistungen. Die laufende Gebühr ist für die Abdeckung sämtlicher Leistungen gedacht, die von der Systemzentrale als Betreuungsleistungen als Pflicht aus dem Franchisevertrag im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses erbracht werden. Die Systemzentrale ist praktisch das „Co-Management“ der Franchisenehmer. Unter den fast 1.000 in Deutschland aktiven Franchisesystemen ergibt sich ein weit gefächertes Gebührenspektrum - eine universell für alle Systeme nutzbare Kalkulationsbasis gibt es dabei jedoch nicht.  

    2. Finanzielle Aspekte zum Entwicklungsaufwand eines Franchisesystems

    Die Frage „Was kostet die Entwicklung eines Franchisesystems?“ kann nicht seriös mit einer konkreten Zahl beantwortet werden, ohne den konkreten Hintergrund des Unternehmens und die Ausgangslage der Entscheidung zu kennen. Es käme auch niemand auf die Idee, den Preis für ein Haus zu nennen, ohne dessen Größe, die Lage und die Ausstattung zu kennen.  

     

    2.1 Investitionen

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