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  • 01.01.2007 | Förderungen

    Investitionszulagen bis Ende 2009 gesichert

    Die Europäische Kommission hat das Investitionszulagengesetz (InvZulG 2007) (BGBl I 06, 1614) am 6.12.06 genehmigt. Hiernach gibt es in den neuen Ländern befristet bis 2009 eine Förderung betrieblicher Investitionen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie von Gebäudeneubauten mit 12,5 bis 27,5 v.H. der Kosten. Das betrifft Vorhaben, mit denen nach dem 20.7.06 begonnen wurde. Die begünstigten Wirtschaftszweige wurden um das Beherbergungsgewerbe erweitert, wozu Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze sowie Erholungsheime zählen, nicht jedoch Ferienwohnungen und Privatunterkünfte. Im Gegenzug dürfen Leasingunternehmer keine Investitionszulage mehr beanspruchen. Regional ergeben sich ab 2007 Anpassungen für einige Orte Brandenburgs, die entweder dem normalen Förder- oder dem Randgebiet zugeschlagen werden. Insgesamt führt das zu einer Verbesserung und örtlich höheren Fördersätzen. Das in Kraft getretene InvZulG 2007 musste aufgrund einer neuen Fördergebietskarte der EU-Kommission noch einmal angepasst werden (BT Drs. 16/3651). Die Gebietskarte legt fest, welche Bezirke für Beihilfen in Frage kommen und wie hoch sie höchstens sein dürfen. Betroffen hiervon ist für 2007 bis 2009 das Land Berlin mit einer Aufteilung in zwei Fördergebiete C und D. In der Region D wie etwa Pankow, Spandau, Neukölln, oder Lichtenberg sind ab 2007 keine Zulagen mehr erlaubt. Insoweit wird die Förderung in Berlin auf die C-Gebiete eingeschränkt. Für im Jahr 2006 noch begonnene Vorhaben hat dies allerdings keine negativen Auswirkungen. 

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 2 | ID 85959

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