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  • 14.09.2011 | Denkmalschutz im Förderrecht

    Mittel und Wege zur staatlich geförderten Gebäudeerhaltung und -sanierung

    von Bankkauffrau, Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

    Jeder, der ein denkmalgeschütztes Haus besitzt, weiß um die zusätzlichen Kosten, die Renovierungsarbeiten mit sich bringen: Neue Fenster? Ein neuer Außenanstrich? Das Gesamtbild zu erhalten - größtmögliche Nähe zum historischen Original zu erzeugen - bedeutet zusätzlichen Aufwand. Hier sind Ihre Mandanten für Fördermittel dankbar.  

    Förderprogramme für den Denkmalschutz

    Denkmalschutz lässt sich in verschiedene Themenbereiche unterteilen, zu denen es unterschiedliche Förderprogramme gibt. Die folgende Graphik bietet einen Überblick.  

     

     

    Abbildung: Unterschiedliche Fördermöglichkeiten  

     

    Hinweis: Förderprogramme, die explizit - sei es im Titel oder im Text der Richtlinien - den Begriff „Denkmalschutz“ bzw. „Denkmalpflege“ anführen, zielen auf bauliche Maßnahmen ab. Diese bilden den Schwerpunkt der nachfolgenden Ausführungen. Aber natürlich kann man die Sanierung des Heizungssystems eines denkmalgeschützten Gebäudes auch unter dem Aspekt der Energieeinsparung betrachten - dann kommen die Förderprogramme der KfW (Energieeffizient sanieren) oder entsprechende Förderprogramme der Länder ins Spiel. Es kommt also immer darauf an, wo gerade der Schwerpunkt gelegt wird.  

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