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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Darlehen

    Restdisagio bei vorzeitiger Kündigung

    Verrechnet die Bank das Restdisagio mit der Vorfälligkeitsentschädigung, so fließen dem Steuerpflichtigen dadurch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe des restlichen Disagios zu (BFH 19.2.02, IX R 36/98, n.v.). (Abruf-Nr. 020737)