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  • 11.08.2008 | Bilanzrecht

    Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung

    Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren – ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folge­jahrs. Damit hält der BFH an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. 

     

    Im Urteilsfall errechnete eine GmbH die Rückstellungsbeträge nach der Formel:  

    Jahresgehalt der Arbeitnehmer / 220 Gesamtarbeitstage *  

    am Bilanzstichtag noch ausstehende Urlaubstage 

     

    Das Finanzamt rechnete so:  

    Jahresgehalt der Arbeitnehmer / 250 Gesamtarbeitstage *  

    am Bilanzstichtag ausstehende Urlaubstage  

     

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