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  • 01.10.2007 | Betriebliche Altersvorsorge

    Pensions-Sicherungs-Verein bittet zur Kasse

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern eine insolvenzgeschützte Versorgungszusage erteilt haben, stehen seitens des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) enorme Nachforderungen ins Haus. Da der PSVaG für Anwartschaften zurückliegender Jahre keinen Kapitalstock aufgebaut hatte, klafft derzeit eine Deckungslücke von rund 2,2 Mrd. EUR.Dieses Finanzloch muss nun von nahezu allen beitragspflichtigen Mitgliedsunternehmen durch Nachzahlung geschlossen werden. 

     

    Die Finanzierung der gesetzlichen Insolvenzsicherung bei der bAV wurde über 30 Jahre auf Grundlage des sogenannten Rentenwertumlageverfahrens durchgeführt. Ein Bedarfsdeckungsverfahren, das aus Sicht des PSVaG aufgrund der Zunahme von Insolvenzen und Anwartschaften aus laufenden Versorgungsleistungen nicht mehr praktikabel war. Auf Initiative des PSVaG hat der Gesetzgeber das Finanzierungsverfahren mit Wirkung ab 2006 auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Auf die Zukunft ausgerichtet werden im jeweiligen Kalenderjahr auch die neu hinzukommenden unverfallbaren Anwartschaften durch die Beiträge der insolvenz-sicherungspflichtigen Unternehmen ausfinanziert (§ 10 Abs. 2 BetrAVG).Vergangenheitsbezogen wird die bis 2005 aufgelaufene „Altlast“ der unverfallbaren Anwartschaften von den Unternehmen finanziert, die im Jahr 2005 insolvenzsicherungspflichtig waren (§ 30i BetrAVG). 

     

    Nun hat der PSVaG mit der Umstellung des Finanzierungsverfahrens auch eine Nachfinanzierung der bis 2005 aufgelaufenen Anwartschaften angekündigt und entsprechende Beitragsbescheide bereits an die Mitglieder versendet. Der PSVaG-Vorstand vertritt die Ansicht, dass die Stichtagsregelung erforderlich und sachgerecht sei. Die Beitragsbemessungsgrundlage des PSVaG kann sich durch den möglichen Wechsel des Durchführungswegs, beispielsweise von der Pensionszusage zu einem Pensionsfonds relativ oder sogar absolut vermindern und dadurch die Beitragspflicht auf bis zu 20 v.H. reduzieren. Es sei davon auszugehen, dass vor allem große Beitragszahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, fürchtet der Vorstand, wobei mehrere Mrd. EUR Deckungsmittel aus dem Durchführungsweg Pensionszusage in den Durchführungsweg Pensionsfonds übertragen würden. 

     

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