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  • 01.04.2005 | Betriebliche Altersversorgung

    Haftungsrisiken bei der betrieblichen Altersversorgung meistern

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    Der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kommt - neben der gesetzlichen Rente und persönlichen Vorsorgemaßnahmen - eine wesentliche Schichtenfunktion zu. Was aber geschieht, wenn der Arbeitnehmer im Ruhestand plötzlich erkennen muss, dass diese Betriebsrente als Fundament seiner Alterssicherung nicht im En tferntesten das hält, was sie einst versprach?  

    1. Staatliche Altersversorgung ist in der Höhe ungewiss

    Nach Einschätzung des Verbands Betriebliche Versorgungswerke e.V. (BVUK), Würzburg, wird ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Brutto-Entgelt von 2.300 EUR in 20 Jahren als Rentner allein aus der staatlichen Altersversorgung nicht einmal mehr die Wohnungsmiete bezahlen können. Den Grund dafür sieht der BVUK im jüngst beschlossenen Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, das Niveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2020 auf 46 v.H. des gegenwärtigen durchschnittlichen Nettoeinkommens abzusenken. Damit wird eine zusätzliche Altersversorgung des Arbeitnehmers unumgänglich. Unterstützung für die Umsetzung bieten verschiedene Gesetzesänderungen. 

     

    Hinweis: War die Betriebsrente einst eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, so wurde mit der Neufassung des § 1a Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) dem Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit geboten, einmal im Kalenderjahr darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe (Flexibilisierung) er sich eine bAV per Gehaltsumwandlung schaffen möchte. 

    2. Mangelnde Kenntnisse bei der Altersvorsorge-Beratung

    Indem der Arbeitgeber das Geld des Arbeitnehmers anlegt, fungiert er als dessen Treuhänder. Infolgedessen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer vor finanziellem Schaden durch eine „schlechte“ Auswahl des Altersvorsorgeproduktes zu schützen. So können unerfahrene Altersvorsorge-Berater bei der Vielfalt der Durchführungswege und der Unzahl von Vorsorgeprodukten zur Betriebsrente schnell die Übersicht verlieren. 

     

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