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  • 01.11.2007 | Beraterhaftung

    Drohende Haftungsrisiken bei Einsatz von Rentenrechnern zur Altersvorsorgeberatung

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    Das ganze Brimborium rund um das Thema Altersvorsorge und Entgeltumwandlung macht deren Gestaltung nicht gerade einfacher und schafft ebenso wenig eine beständige Situation der Versorgungssicherheit. Einzig die Haftungsrisiken der Berater wachsen ins Unermessliche. Eine Unzahl steuer-, sozial-, arbeits- und tarifrechtlicher Vorschriften, Gesetze, Verordnungen, Erlasse, ministerielle Rundschreiben und Urteile werden begleitet von staatlichen und tarifrechtlichen Fördermittelprogrammen und einem breiten Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten zur privaten und betrieblichen Absicherung für den Versorgungsfall. Dazu gesellt sich eine Fülle an Finanz- und Versicherungsprodukten, gepaart mit den unterschiedlichsten Tarifen und Regelungen. Selbst für Experten wird dabei der Lückenschluss von Versorgungsdefiziten zum Abenteuer.  

    1. Qual der Wahl zwischen unzähligen Angeboten

    Wer sich als Berater mit dem Thema Betriebsrenten befasst und sich dabei vor existenzbedrohenden Risiken bewahren möchte, kommt an einer qualifizierten Vorsorgebedarfs- und Angebotsanalyse nicht vorbei. Versorgungslösungen von der Stange gehen meist ins Auge. Doch wie erkennt man Qualität? Welche Lösungen für die Altersvorsorgeberatung sind zweckmäßig und welche Vorsorgeprodukte sind geeignet? 

     

    Beratungstools für die Vorsorgeberatung haben Konjunktur. Auf den Internetseiten von Versicherungsgesellschaften, Kreditinstituten, Finanzberatern und Vermittlern finden Interessenten kostenlose Online-Rentenrechner. Doch Vorsicht ist geboten: Dieser Service dient nicht unbedingt nur der Lösung anstehender Fragen zur Versorgungssicherung. Darüber hinaus bieten namhafte Softwarehäuser und talentierte IT-Schmieden Softwarelösungen. Doch auch hier ist nicht alles Gold was glänzt. Ob eine softwaregestützte Lösung letztendlich erfolgreich ist, erfährt der Versicherte in der Regel erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Damit aber stellt sich die Frage: Wer trägt die Risiken, wenn die Alterssicherung von einem Beratungstool abhängig wird? Wer haftet für eine lebenslange Unterversorgung der Begünstigten, wenn die Software Schwächen hatte? 

    2. Wer trägt das Risiko?

    Der Bonner Dipl.-Mathematiker Dr. Wolfgang Drols, Vorsitzender der interdisziplinären „Zukunftswerkstatt bAV”, prüft und bewertet seit Jahren Funktionen und Wirkungsgrade von Tools zur Vorsorgeberatung. „Nie waren Fehlprognosen so einfach wie heutzutage. Tarifvertragliche Auflagen und Förderungen sind in der Beratung des Arbeitnehmers zwingend zu beachten – ansonsten droht einer Entgeltumwandlungsvereinbarung die Rechtsunwirksamkeit“, warnt Drols. Nur die wenigsten Programme besitzen seiner Erfahrung nach Tools zur Prognose und Optimierung von Leistungen. So bewirkt oftmals nur ein Euro an zusätzlicher monatlicher Prämie ein Vielfaches an Ertrag im Leistungsfall. Die Schwachstellen von Beratungssoftware sind fehlende notwendige Eingabemöglichkeiten, die Abfrage nicht relevanter Fakten und jede Menge System- und Berechnungsfehler. 

     

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