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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Aufbewahrungsfristen

    Welche Unterlagen können ab 1.1.2003 vernichtet werden?

    | Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die Art der Aufbewahrung wird grundsätzlich für alle Unterlagen gleich behandelt (Online, Offline). Ausnahmen von dieser Regelung bilden die Eröffnungsbilanzen, Jahres- und Konzernabschlüsse inklusive der hierzu erstellten Lageberichte, Originale empfangener und Kopien abgesandter Handels- und Geschäftsbriefe. Diese müssen nach wie vor in Papierform archiviert werden. Allerdings ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass auch digital archivierte Unterlagen innerhalb der Aufbewahrungsfris-ten von zehn Jahren lesbar bleiben. |

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