Kontrollmitteilung des FA ist kein Verwaltungsakt
Rechtsschutz bei Rückforderung einer Corona-Soforthilfe
Das FG Münster hat mit Urteil vom 4.5.26 (1 K 930/24 E, G, U, F) über den Rechtsschutz bei der Rückforderung einer Corona-Soforthilfe entschieden. Die praktischen Einzelheiten betrachtet BBP nachfolgend für Sie.
