13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · § 4 UStG
Privater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist umsatzsteuerfrei. Dagegen ist das Säuglingsschwimmen steuerpflichtig.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · § 27 UStG
Für eine Änderung von Umsatzsteuerfestsetzungen zulasten eines Bauunternehmers reicht es in den sogenannten „Bauträgerfällen nach
§ 27 Abs. 19 UStG“ aus, dass dem Unternehmer gegen den Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Änderung der Festsetzung ein abtretbarer Anspruch zusteht.
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13.08.2018 · Nachricht aus AStW · Finanzen
Die Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert 6 % beträgt. Wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, orientiert sich der Rechnungszins als ertragsteuerliche Größe an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins. Eine Absenkung des Rechnungszinses würde nur zu einem Einmaleffekt führen. Unternehmen würden zwar während der Rückstellungsphase entlastet. „In ...
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Steuerliche Handlungsempfehlungen
Seitdem im Mai die Meldung durchsickerte, dass auf Initiative des Hamburger Finanzsenats, vermittelt durch das Bundeszentralamt für Steuern, eine schriftliche Gruppenanfrage an die Firmenzentrale der Online-Plattform Airbnb in Dublin gestellt wurde, zittern viele Airbnb-Vermieter. Doch wer muss wirklich zittern? Mit welchen Argumenten kann man der Besteuerung entgehen oder die Steuern auf die Airbnb-Vermietung minimieren?
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Gesetzentwurf
Die Betreiber von Internet-Marktplätzen sind in den Fokus der Bundesregierung geraten. Das Geschäftsmodell ist bekannt. In- und ausländischen Kunden wird über Internet Marktplätze der Zugang zu einer Vielzahl von Kunden auf dem deutschen Markt geschaffen. Dass neben eigenen Produkten der Plattformbetreiber auch Dritte die Plattform nutzen, um ihre Produkte an den Kunden zu bringen, ist kaum ersichtlich. Die gesamte Leistungspalette von Lieferung der Ware bis hin zur Abwicklung der Zahlung ...
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Gesetzgebung
Neben den Änderungen im Bereich Umsatzsteuer (siehe Teil 1) stehen weitere ertragsteuerliche Änderungen auf dem Plan. Diese wurden von der Bundesregierung am 1.8.2018 im „Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen (bisher als Jahressteuergesetz 2018 bezeichnet). Der Gesetzentwurf beseitigt auch sog. Redaktionsversehen und enthält redaktionelle Klarstellungen, auf die hier aber ...
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Betriebsprüfung
Weil sich das Finanzgericht mit dem Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht hinreichend auseinandergesetzt hat, zu den genauen Betriebsabläufen keine Feststellungen getroffen wurden und zur Frage der materiellen Unrichtigkeit der Buchführung, obwohl dieser Punkt für die Hinzuschätzung der Höhe nach von „erheblicher Bedeutung“ sei, keine Feststellungen getroffen wurden, verwiesen die Richter beim BFH die Sache an das Finanzgericht zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und Entscheidung ...
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Wertpapierhandel
Die mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) vorgenommene Änderung der Strafbestimmung des § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG a.F. führt nicht dazu, dass vor dem 2.7.2016 begangene Insiderverstöße straflos sind.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Der Direktvertrieb von ökologisch angebauten landwirtschaftlichen Produkten ist eine attraktive Marktnische für Landwirte. Zum einen sind die Erlöse höher, zum anderen fallen oft die Kosten für Absatzmittler weg. Im Ergebnis bleibt damit mehr Deckungsbeitrag übrig. Das Problem: in der Zeit auf dem Markt können die Felder nicht bearbeitet werden – oder es muss Personal eingestellt werden.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Körperschaftsteuer/Abgabenordnung
Die Vermutung des § 51 Abs. 3 S. 1 und 2 AO, nach der eine Körperschaft (hier: ein islamischer Verein), die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird, nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann, kann nur durch den Beweis des vollen Gegenteils widerlegt werden. Hierbei erfolgt keine Abwägung der Leistungen des Vereins für das Gemeinwohl gegen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche tatsächliche Geschäftsführung.
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