14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Verhaltensknigge für Betroffene
Für die Energiepreispauschale (EPP 1) kommt der Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG in Betracht, wenn die EPP 1 im Rahmen der Jahresveranlagung 2022 durch das Finanzamt festgesetzt und ausbezahlt wird. Die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 Satz 1 EStG sind erfüllt, weil es sich bei der EPP 1 um einkommensteuerpflichtige Einkünfte handelt, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen wurde. Zu dieser Auffassung kommt die Finanzverwaltung nun im Rahmen einer Abstimmung auf ...
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · §§ 129, 173, 173a AO
Wenn im Rahmen der Veranlagung eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems unterblieben ist, hat das Finanzamt keine Möglichkeit, die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids zu korrigieren.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 4 EStG
Als unüblich und außerbetrieblich veranlasst kann folgender Sachverhalt angesehen werden. Ein Steuerpflichtiger, der eine chirurgische Praxis betreibt, erteilt für seine beiden Kinder und einen Freund seines Sohnes die Zusage, die Kosten für den Zugang zu einer Universität in der EU einschließlich damit verbundener Beratungs- und Anwaltskosten sowie die Studiengebühren und Unterkunftskosten zu übernehmen. Im Gegenzug verpflichten sich die jungen Leute nach bestandenem Examen und zu ...
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 7g EStG
Unter „Gewinn“ i. S. v. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i. S. v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen findet nicht statt.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 9 EStG
Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den in voller Höhe abziehbaren Mehraufwendungen, so ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 10 EStG
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann mit den Aufwendungen zu verrechnen und dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt worden ist.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 19 EStG
Eine Entlassungsentschädigung fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 32 EStG
Ein familienähnliches Band erfordert eine Zugehörigkeit zur Familie und die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit der Aufsicht, Betreuung und Versorgung des Pflegekindes. Daran fehlt es bei einem Klinikaufenthalt aufgrund Frühgeburtlichkeit des Kindes und seiner Inobhutnahme durch das Jugendamt. Ein Haushaltswechsel des Kindes während des laufenden Monats kann bei dem neuen Berechtigten ausnahmsweise nicht erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden, wenn eindeutig feststeht, dass es ...
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Gewerbesteuer
Streitig war, ob an die erweiterte Kürzung an die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung der durch die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anknüpft. Konkret ging es im Streitfall darum, ob die Geltendmachung möglicher Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter der erweiterten Gewerbesteuerkürzung entgegensteht.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 15 UStG
Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sogenannte Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des ...
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