29.06.2011 · Fachbeitrag ·
PersonalManagement
Schwangerschaft, Elternzeit, der längere krankheitsbedingte Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters oder unerwartet viel Arbeit – Gründe gibt es auch in kleineren Autohäusern und Kfz-Servicebetrieben viele, die einen Personalersatz auf Zeit erfordern. Hier bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags an, um eine Doppelbesetzung nach der Rückkehr des Stelleninhabers zu vermeiden. Jedoch gilt es Vorsicht walten zu lassen, soll aus dem befristeten kein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden.
29.06.2011 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Junge Mitarbeiter in Kfz-Betrieben, die ab 1. Juli freiwillig zum Wehrdienst antreten, genießen wie die bisherigen Wehrpflichtigen Arbeitsplatzschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Für diejenigen, die den neuen ...
29.06.2011 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Drei für den Kfz-Handel erfreuliche Urteile erhöhen die Chancen, sich im Fall von Abmahnungen wegen eines (angeblichen) Verstoßes gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) erfolgreich zur Wehr zu setzen. Im ersten Fall wehrte sich ein Kfz-Händler mit Erfolg gegen eine Unterlassungserklärung, im zweiten gegen die Festsetzung einer Vertragsstrafe und im dritten Fall gegen deren Höhe.